3 – Biomarkergestützte Diagnostik zur Bestätigung oder Ausschluss einer Alzheimer-Pathologie

Liquordiagnostik

Die Liquordiagnostik grenzt nicht primäre neurodegenerative Erkrankungen als Ursache einer kognitiven Störung (z.B. entzündliche Gehirnerkrankungen) ab und ist zur Bestätigung einer zugrundeliegenden Alzheimer-Pathologie notwendig.1

  • Liquor-Basisdiagnostik (immer durchführen!)

Bestimmung der Biomarker Amyloid β42, Gesamt-Tau und pTau*

  • Ratio Amyloid β42/40
  • Ratio pTau/Amyloid β42

ODER

  • Gesamt-Tau/Amyloidβ42

*Eine Alzheimer-Pathologie ist durch ein niedriges Amyloid β42 oder Amyloid β42/40-Ratio, bzw. durch einen hohem gesamt-Tau oder pTau charakterisiert. pTau: phospho-Tau

Blutbasierte Biomarker

Die Datenlage für die blutbasierten Biomarker zur Alzheimerdiagnostik ist sehr valide. Sie können in Zukunft eine nicht-invasive und breitflächig einsetzbare Diagnostik ermöglichen. Inzwischen sind einige blutbasierte Biomarker zur Bestimmung von phosphorylierte Tau-Proteine und Amyloid-Werten CE zertifiziert. Eine Kostenübernahme der GKV-Versicherungsträger erfolgt bisher jedoch noch nicht.

Insbesondere das an Position 217 phosphorylierte Tau-Protein im Blut (pTau217) zeigt eine sehr hohe diagnostische Genauigkeit, die bei bestimmten Tests mit jener etablierter Liquor-Biomarker vergleichbar ist.2 In den USA sind blutbasierte pTau217-Tests von der FDA für die Alzheimerdiagnostik freigegeben. In Deutschland finden entsprechende Tests ebenfalls zunehmend Anwendung und werden bereits recht breit als Selbstzahler-Leistung angeboten. Der negative und positive prädiktive Wert können bei geeigneten Testverfahren über 90 % liegen2, weshalb einige Zentren pTau217 als „Filter“ einsetzen, bevor sie eine Liquordiagnostik empfehlen.

Die Diagnose einer Alzheimererkrankung allein auf Basis blutbasierter Biomarker wird derzeit nicht empfohlen.¹ Die Interpretation der Ergebnisse sollte weiterhin durch einen Facharzt erfolgen; von einer Anwendung in der hausärztlichen Versorgung wird bislang abgeraten. Experten arbeiten jedoch an neuen Standards für Deutschland und planen, praxisorientierte Empfehlungen zur klinischen Anwendung von Blutbiomarkern in der Alzheimerdiagnostik zu entwickeln sowie die S3-Leitlinie Demenzen entsprechend zu überarbeiten.3

Molekulare Bildgebungsverfahren

Molekulare Bildgebungsverfahren zur Erkennung oder zum Ausschluss einer Alzheimer-Pathologie kommen zum Einsatz, wenn eine Lumbalpunktion kontraindiziert ist oder bei spezifischen Fragestellungen. Die Methoden sind teuer, aufwendig und werden in der Regel im Klinikalltag nicht refinanziert.3 Zur Diskussion stehen folgende Methoden:1,3

Sehr sensitive, aber teure und aufwendige Methoden. Aktuell nicht für den Klinikalltag geeignet. Eine Kostenübernahme der Versicherungsträger erfolgt nicht.

  • Amyloid-PET: Eine Anwendung kann erfolgen, wenn keine Liquordiagnostik möglich ist.
  • Tau-PET: Kann bei unklarer Diagnostik zur Erkennung oder zum Ausschluss einer fortgeschrittenen Alzheimer-typischen Tau-Pathologie angewendet werden.
  • Fluordesoxyglucose Positronenemissionstomographie (FDG-PET)
  • Hexamethyl-Propylenamin-Oxim-Single-Photon-Emission-Computed-Tomographie (HMPAO-SPECT)

Diese Bildgebungsverfahren sind für die Diagnose einer Alzheimer Erkrankung nicht geeignet.

  • Das FDG-PET eignet sich für differentialdiagnostische Abklärungen, wenn eine Diagnose Alzheimer nicht bestätigt werden kann.1,3
  • Das HMPAO-SPECT ist ungenau und sollte nur bei fehlender Verfügbarkeit eines FDG-PETs angewendet werden.1,3

Weitere molekulare Bildgebungsverfahren sind in Entwicklung und noch nicht für den Klinikalltag etabliert.

  1. DGN e. V. & DGPPN e. V. (Hrsg.) S3-Leitlinie Demenzen, Version 6.0, 24.02.2026, verfügbar unter: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/038-013, Zugriff am 10.05.2026.
  2. Barthélemy NR, Salvadó G, Schindler SE, et al. Highly accurate blood test for Alzheimer’s disease is similar or superior to clinical cerebrospinal fluid tests. Nat Med. 2024;30(4):1085-1095. doi:10.1038/s41591-024-02869-z.
  3. Projekt-Arbeitsgruppe Alzheimer Qualitätshandbuch der drei Berufsverbände der Fächer Neurologie, Psychiatrie und Nervenheilkunde (BDN/BVDP/BVDN). Oktober 2026.

Verantwortliche für das Kapitel:

  • Prof. Dr. med. Thomas Duning
  • Prof. Dr. med. Martin Südmeyer

Redaktion:

  • Dr. Martina B. Sintzel